1. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
1.1
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
1.2
Telefonische und mündliche Absprachen oder Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufträge gelten nur als angenommen, wenn sie auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen bestätigt sind. Unser Angebot behält vier Wochen Gültigkeit.
2. Laufzeit des Vertrages, vorzeitige Kündigung
2.1
Der Vertrag endet bei Verträgen mit fester Laufzeit mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis zum Ablauf der Laufzeit ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich, das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.
2.2
Kündigt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, den Auftrag vorzeitig, so werden für die Planung, Arbeitsvorbereitung sowie entgangener Gewinn pauschal 20 % der Auftragssumme ohne besondere Nachweise berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
2.3
Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen:
a. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen;
b. wenn der Auftraggeber eine fällig Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät;
c. wenn der Auftraggeber vorsätzlich von dem Auftragnehmer eingebrachte Gegenstände beschädigt oder aus der Immobilie entfernt.
3. Preise
3.1
Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Auf Verlangen einer Vertragspartei sind bei Lieferungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen nach frühesten vier Monaten - gerechnet vom Vertragsabschluss - Verhandlungen über eine angemessene Preisanpassung durchzuführen, wenn:
a. die Preise für das benötigte Material oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Änderungen insgesamt um mehr als 5 % steigen oder fallen oder
b. die gesetzliche Mehrwertsteuer eine Änderung erfährt.
3.2
Bei sämtlichen im Rahmen der Internetpräsens angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Vertragsdurchführung
4.1
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und sorgt für freien und gefahrlosen Zutritt zu der Immobilie.
4.2
Die gelieferten Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Nach Beendigung des Vertrages wird der Auftragnehmer nach Terminabsprache mit dem Auftraggeber die gelieferte Ware abholen. Zu diesem Zweck gewährt der Auftraggeber zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zur Immobilie.
4.3
Der Auftraggeber ist berechtigt, angebotene Leistungen durch Dritte durchführen zu lassen.
5. Zahlung
5.1
Nach Auftragserteilung sind 50 % der Auftragssumme innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, die restlichen 50 % mit Lieferung der Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände.
5.2
Grundsätzlich kann die Annahme eines Auftrages von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
5.3
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5.4
Werden Zahlungen gestundet oder später als nach dem festgelegten Zahlungstermin geleistet, so können für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 5,0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB gerechnet werden, ohne dass es eines Nachweises über die tatsächlich angefallenen Zinsen bedarf. Bei Nachweis von höheren Kosten können diese geltend gemacht werden.
5.5
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich Minderungsansprüche ist ausgeschlossen, falls sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.7
Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, darf der Auftragnehmer die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung einstellen.
6. Gewährleistung
6.1
Schadensersatzansprüche sind für den Fall der nur einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Entgangener Gewinn und Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.
6.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung seiner Leistungen Gegenstände mittels Nagel, Schraube, Dübel oder anderweitig in der Immobilie anzubringen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die hierbei üblicherweise entstehenden Beschädigungen (Bohrlöcher, Putzabplatzungen) nach Auftragsende zu beseitigen. Sonstige Mängel, die durch die Lieferung und den Aufbau der Möbel sowie deren Abbau und Abtransport an der Immobilie entstehen, sind spätestens zwei Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die spätere Meldung offenkundiger Mängel ist ausgeschlossen. Bei sämtlich festgestellten Mängel besteht für uns zunächst ein Nachbesserungsrecht.
Schlägt die Nachbesserung oder nach unserem billigen Ermessen die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Möblierung, Dekoration und Ausstattung der Immobilie nach freiem Ermessen zu gestalten.
6.4
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie, dass die von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag vorgenannte Leistungen zum Verkauf oder zur Vermietung der Immobilie führt noch dafür, dass ein bestimmter oder ein höherer Kauf- oder Mietpreis erzielt wird.
6.5
Die Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach BGB. Die Verjährung beginnt mit dem Abtransport der Möbel.
6.6
Ist ein Mangel zurückzuführen auf Anordnung des Bestellers, auf vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei.
7. Haftung des Auftraggebers
7.1
Der Besteller verpflichtet sich, die eingebrachten Gegenstände, insbesondere die Möbel, sorgfältig zu verwahren und pfleglich zu behandeln, gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und uns das Bestehen einer solchen Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Ein etwa bestehender Anspruch an die Versicherung gilt insoweit an uns abgetreten. Eine etwaige Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte hat uns der Besteller sofort anzuzeigen. An die Stelle der uns gehörenden Ware tritt, wenn diese dennoch veräußert wird, der Anspruch des Bestellers gegen Dritte, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung als abgetreten gilt. Auf Verlangen hat der Besteller bei
uns hierüber unverzüglich die erforderlichen Angaben zu machen und die Forderung gegenüber Dritten einziehen zu können.
Der Besteller haftet für Beschädigungen an den eingebrachten Gegenständen sowie deren Verlust. Dies gilt auch soweit die Beschädigungen oder der Verlust durch Dritte verursacht wurde.
7.2
Der Besteller ist nicht berechtigt, die eingebrachten Einrichtungs- oder Dekorationsgegenstände, insbesondere Möbel aus der Immobilie, zu entfernen.
8. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
8.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Leistungen gefertigten Skizzen, Fotos und Videos sowie sonstige Dokumentationsunterlagen unentgeltlich zu Werbezwecken und zur Veröffentlichung zu nutzen, insbesondere den Ort der belegenen Immobilie sowie den Kaufpreis bzw. die vereinbarte Brutto- und Nettomiete zu benennen.
9. Datenschutz
9.1
Die im Rahmen ihres Auftrages angegebenen personenbezogenen Daten (bzw. Name, Adresse, Telefonnummer usw.) werden zur Abwicklung des Auftrags, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden.
Sollten sie diese Informationen nicht wünschen, wenden sie sich bitte mit ihrem Anliegen an:
JUL Homestaging
Julia Kolbe
Schwarzwaldallee 200
CH-4058 Basel
10. Gerichtsstand
10.1
Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Bestellers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
10.2
Der Besteller kann den Auftragnehmer nur an dessen Wohnsitz in Schwarzwaldallee 200, CH-4058 Basel verklagen.
10.3
Für Klagen des Auftragnehmers gegen den Besteller ist der Wohnsitz des Bestellers maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Auftragnehmers in CH-4058 Basel maßgebend.
10.4
Der Auftragnehmer nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10.5
Die Nichtigkeit und die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Homestagingvertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Nichtigkeit und/oder Unwirksamkeit des gesamten Homestagingvertrages oder der Geschäftsbedingungen zur Folge.